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AGB

der Mare Taxi Kiel GmbH, Lauenburger Straße 32, 24113 Kiel (nachfolgend Mare Taxi Kiel genannt), Stand: März 2021

§ 1 Allgemeines

Mare Taxi Kiel vermittelt Beförderungsleistungen für die Personen- und Sachbeförderung auf Grundlage aktuell geltender Gesetze an Personenbeförderungsunternehmer, denen gemäß § 47 bzw. § 49 Personenbeförderungsgesetz eine Genehmigung erteilt wurde. Es bleibt Mare Taxi Kiel überlassen, welchem Personenbeförderungsunternehmer, im folgenden Unternehmer genannt, die Durchführung eines Auftrages übertragen wird. Bei der Vermittlung einer Beförderungsleistung erstreckt diese sich lediglich auf die Vermittlung eines Vertrages zwischen Kunden und Unternehmer. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Mare Taxi Kiel und den Kunden der von Mare Taxi Kiel vermittelten Beförderungsleistungen, gelten die unten aufgeführten AGB. Mit der Buchung einer von Mare Taxi Kiel vermittelten Beförderungsleistung, erkennt der Kunde die unten aufgeführten AGB an. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten. Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht und ist in den Geschäftsräumen von Mare Taxi Kiel deutlich sichtbar. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Buchung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn Mare Taxi Kiel sie schriftlich akzeptiert hat.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Mare Taxi Kiel bietet Taxidienstleistungen zu den jeweils aktuellen Konditionen der Kieler Taxenordnung an. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn Mare Taxi Kiel entweder diesen Auftrag schriftlich im Voraus bestätigt oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird. Sollte die Annahme einer Buchung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich Mare Taxi Kiel den Rücktritt vor.
  2. Für eine Terminfahrt z.B. zum oder vom Flughafen, Bahnhof oder Fährhafen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden.
  3. Die Änderung einer vereinbarten Abholzeit muss Mare Taxi Kiel durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gebracht werden, dass zwischen den Parteien eine Änderung der Abholzeit vor dem Beginn der Erbringung der vereinbarten Beförderungsleistung vereinbart werden kann. Anderenfalls haftet der Kunde für einen Mare Taxi Kiel (dem Unternehmer) entstandenen Schaden.

§ 3 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller

  1. Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrttermin durch den Kunden zurückgenommen, fallen folgende Stornogebühren an:
    a) Bei Personenbeförderung mit PKW:
    Keine Stornogebühren sofern die Leistungserbringung noch nicht begonnen wurde.
    Sonst in Höhe der erbrachten Leistung.
    b) Bei Sachtransporten:
    Keine Stornogebühren sofern die Leistungserbringung noch nicht begonnen wurde.
    Sonst in Höhe der erbrachten Leistung.

§ 4 Preise

  1. Alle Preisangaben gegenüber Endverbrauchern sind in EURO und einschließlich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe angegeben. Nicht enthalten sind mögliche Verkehrswegnutzungsgebühren wie Fähren, Tunnelgebühren, Maut usw.. Spesen fallen bei einer Lenkzeit von mehr als acht Stunden an.
  2. Die Fahrpreise für Taxifahrten im Kieler Pflichtfahrtgebiet sind durch die jeweils geltende Kieler Taxenordnung der Landeshauptstadt Kiel festgelegt. Die Kieler Taxenordnung ist in den Geschäftsräumen von Mare Taxi Kiel sowie in den mit Mare Taxi Kiel verbundenen Taxen einzusehen.
  3. Festpreise von und nach Orten, die außerhalb des Pflichtfahrtgebiets von Kiel liegen, bietet Mare Taxi Kiel auf Anfrage an. Festpreise verlieren mit dem in Kraft treten einer geänderten Stadtverordnung ihre Gültigkeit.
  4. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Fahrttermin mehr als 3 Monate liegen. Erhöhen sich nach Vertragsabschluss bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist Mare Taxi Kiel berechtigt, den Preis entsprechend den Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen.
  5. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Buchung und Leistungserbringung um mehr als 10% übersteigt.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht

  1. Der Fahrpreis ist sofort nach Erbringung der Beförderungsleistung fällig. Mare Taxi Kiel behält sich das Recht auf Vorauszahlung vor. Ausgenommen davon sind Aufträge, für die im Voraus eine anderslautende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Zahlungen per Kredit- (Visa, Mastercard, JCB, UnionPay, Diners Club International, Discover, American Express) oder Debit – Karten (VPay, maestro) werden akzeptiert.
  2. Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen binnen 8 Tagen nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
  3. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Mare Taxi Kiel über den Betrag unbeschränkt verfügen kann. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach vorbehaltloser Einlösung als Zahlung.
    4: Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Mare Taxi Kiel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem Basiszinssatz zu fordern. Falls Mare Taxi Kiel nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist Mare Taxi Kiel berechtigt, auch diesen geltend zu machen.
  4. Mare Taxi Kiel steht wegen ihrer Forderung(en) aus Beförderungen ein Pfandrecht an überlassenen oder aufgrund von Beförderungen in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Mare Taxi Kiel ist berechtigt, das Pfandrecht auch zur Befriedung von Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen mit dem Kunden zu verwerten. Mare Taxi Kiel ist berechtigt, gepfändete Gegenstände 14 Tage nach deren Pfändung nach eigenem Ermessen zu einem zu einem angemessenen Preis zu veräußern und die damit erzielten Einnahmen zur Begleichung der offenen Schuld des Kunden zu verwenden, falls dieser die offene Forderung nicht zuvor begleicht. Für eine Pfandnahme ist Mare Taxi Kiel berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro zu erheben.

§ 6 Beförderung von Personen und Sachen

  1. Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges, des Fahrers und des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder sich in ihrer Begleitung befindliche minderjährige Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein Öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden.
  2. Auswahl und Ausstattung des Fahrzeugs ist Mare Taxi Kiel freigestellt. Kunden haben auf einen unbedingten Zeitpunkt der Ankunft sowie andere besondere Beförderungswünsche sowohl bei der Buchung der Fahrt als auch bei Fahrtantritt ausdrücklich hinzuweisen.
  3. Bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde liegende Fahrtstrecke auf Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt. Bei Kilometer unabhängigen Fahrpreisen, insbesondere bei Sammelfahrten, ist Mare Taxi Kiel die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.
  4. Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in Obhut und Verantwortung des Kunden, auch wenn Mare Taxi Kiel bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer, Fahrzeug oder Dritter geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden. § 15 BOKraft gilt.
  5. Nahrungsmittel werden nur in den dafür vorgesehenen und geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung dieser Behältnisse oder der Genuss von Nahrungsmitteln ist während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis von Mare Taxi Kiel untersagt. Das Rauchen in Taxen ist gesetzlich verboten.
  6. Bei Übernahme von zum Transport geeignetem Kuriergut wird Mare Taxi Kiel dieses nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen und bestätigen. Hierzu hat der Kunde bei Übernahme eine entsprechende schriftliche Übernahmebestätigung vorzulegen. Geeignetes Kuriergut wird von Mare Taxi Kiel in geeigneter Form geladen und gesichert.
  7. Zeigt sich bei Ablieferung des Kuriergutes am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der bestätigten Übernahmebestätigung, ist dies Mare Taxi Kiel direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen. Mare Taxi Kiel leitet die Anzeige der Mindermenge oder des Mangels unverzüglich weiter an das haftende Unternehmen. Mare Taxi Kiel teilt dem Kunden die Kontaktdaten des haftenden Unternehmens mit. Das haftende Unternehmen reguliert den Schaden direkt mit dem Kunden.
  8. Kunden sind verpflichtet, bei Fahrten ins Ausland im Besitz gültiger Reisedokumente zu sein. Im Falle des Nichtmitsichführens gültiger Reisedokumente, haftet der Kunde für einen Mare Taxi Kiel entstandenen Schaden.

§ 7 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. Mare Taxi Kiel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Beförderungsleistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Unternehmer und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Beförderungsleistungen.
  2. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet der Unternehmer dem Kunden im Schadensfall im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung des Unternehmers der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Fahrpreises. Der Unternehmer haftet im Übrigen nur für grobes Verschulden. Er haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich unter Angabe von Art und Umfang der Beanstandung zur Kenntnis von Mare Taxi Kiel zu bringen. Mare Taxi Kiel teilt dem haftenden Unternehmer unverzüglich die Daten des Kunden mit. Der Unternehmer setzt sich zwecks Schadenregulierung unverzüglich mit dem Kunden in Verbindung.
  4. Natürlicher Verschleiß von Transportgütern, Gepäck usw. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiß. Auch Lackbeschädigungen an durch Mare Taxi Kiel transportierten Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen usw. können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiß zu betrachten.
  5. Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, sofern nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch Mare Taxi Kiel gegengezeichnet wurde (vgl. § 6 Abs.7).
  6. Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind Mare Taxi Kiel umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen (vgl. § 6 Abs.8).
  7. Die Kunden tragen die Verantwortung für jedwede Körper- oder Sachschäden, die sich aus dem eigenen Genuss von Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben, auch wenn ihnen dieser Genuss durch Mare Taxi Kiel gestattet wurde.
  8. Mare Taxi Kiel haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen nur, wenn
    a) die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- oder Ankunftszeit zwischen Mare Taxi Kiel und dem Kunden rechtzeitig zuvor schriftlich vereinbart wurde und
    b) die Leistungsstörung nicht durch höhere Gewalt, unvorhergesehene technische Mängel, plötzlich auftretende Verkehrsbehinderungen oder aus einem Grund entsteht, der in der Sphäre des Kunden liegt. Mare Taxi Kiel haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen z.B. durch Stau unberücksichtigt gelassen hat.
    c) Kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbinden den Kunden nicht von seiner Leistungspflicht.
  9. Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht werden.
  10. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen, mitgeführte Tiere oder mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche, aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum von Mare Taxi Kiel oder dritten Personen entstehen. Dies gilt im Besonderen auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz oder mitgeführte Nahrungsmittel entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird Mare Taxi Kiel neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen.
  11. Bucht eine Betreuungseinrichtung, ein Betreuer oder eine sonstige zur Aufsicht über eine unter Betreuung stehende Person berufene natürliche Person oder Einrichtung für die unter Betreuung stehende Person eine Beförderung, so ist Mare Taxi Kiel über diesen Umstand zu informieren. Die buchende Einrichtung oder Person haftet dann für alle Schäden, welche die Beförderte , unter Betreuung stehende Person während der Fahrt oder im Zusammenhang mit der Fahrt Mare Taxi Kiel zufügt.

§ 8 Datenschutz

Mare Taxi Kiel erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu dem vorgenannten Zweck ausdrücklich zu (Art. 4, Nr. 1, DSGVO). Mare Taxi Kiel wird personenbezogene Daten nur zu Zwecken von Vertragsdurchführung und Information über Leistungen von Mare Taxi Kiel erfolgt.

§ 9 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist Kiel. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kiel.

§10 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.